Aus dem Rundfunkstaatsvertrag soll ein Medienstaatsvertrag werden. Bis 30.09.2018 können Bürger sich am Entwurf beteiligen.
Der Rundfunkstaatsvertrag regelt den Rahmen im Rundfunk, Details regeln die Länder. Im Moment dreht sich die Diskussion vor allem darum, was Rundfunk überhaupt ist. Ist es noch Rundfunk, wenn es jederzeit abrufbar ist, oder ist es dann "rundfunkähnlich"? Ab wieviel Zuhörern oder Zuschauern benötigt man eine Lizenz? Die Rundfunkkommission will außerdem Google, Facebook, Youtube und Co auf den Leib rücken. Die finden sich im neuen Entwurf als "Intermediäre" wieder. Sie sollen offenlegen, nach welchen Kriterien dem Verbraucher etwas angezeigt oder vorenthalten wird.
Die nicht kommerzielle Radios interessiert natürlich, welchen Stellenwert und welche Aufgaben Freie Radios in der komplexer werdenden Medienlandschaft einnehmen sollen und wie wir überhaupt auffindbar bleiben. Wir meinen im Zeitalter von Fake News, Filterblasen und Influenzerinnen ist unsere Arbeit wichtiger denn je.
Uns beschäftigen derzeit vor allem die technischen Aspekte: Die Deregulierung hat private Investoren auf den Plan gerufen, die unsere Antennen gekauft haben. Das führt direkt zu Preissteigerungen. Die Zuleitungen wurde digitalisiert - seitdem haben wir ständig Ausfälle, weil unsere Provider nicht dauerhaft die versprochene Bandbreite sicherstellen. Die Politik hat vergessen, Mittel für unsere Ausstrahlung auf DAB+ bereit zu stellen. Und irgendwie sind sich sowieso noch alle uneins, ob UKW nun abgeschalten wird. Es gibt sogar Politiker, die sehen die Lösung im neuen Internetstandard 5G. Leider hat die Internettechnik einige Nachteile. Nicht nur, dass man einen Internetvertrag mit einem Dritten abschliessen muss und der Provider jederzeit filtern kann, wer was hört und schaut. Internetübertragung ist zudem bedarfsabhängig. Wenn die Internetauslastung regional überdurchschnittlich hoch ist, dann gibt es keinen Rundfunk mehr.
Wir meinen:
- Rundfunk muss frei, anonym und kostenlos sicher gestellt werden.
- Die Übertragung des nichtkommerzieller Rundfunks muss auf allen Medienplattformen sichergestellt werden.
- Die Auffindbarkeit des nichtkommerziellen Rundfunks muss sichergestellt werden.
- Nichtkommerzieller Rundfunk sollte als eigenständige Rundfunkart Anerkennung finden und der spezielle Bedarf gesichert werden.
- Durch Rundfunkübertragung erhobenen Nutzer-Daten dürfen nicht ohne Einwilligung weiter gegeben werden.
Beteiligung
Bis 30.09.2018 kann noch jeder mitschwätza - und zwar hier: Beteiligungsportal der Rundfunkkommission
Literatur
Senf dazu (Süddeutschen Zeitung)
Plattformen, Oberflächen, Intermediäre: Konsultation zum Medienstaatsvertrag (netzpolitik.org)