Flächenverbrauch und Schutz von Streuobstwiesen
Das Flächenverbrauchsziel der Bundesregierung bis 2020, den täglichen Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt in weiter Ferne. Im Jahr 2020 betrug der tägliche Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr immer noch durchschnittlich 56 Hektar pro Tag. Gleichzeitig wurde kürzlich der §13b BauGB verlängert, der es Gemeinden erlaubt, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen für die Natur, Flächen für Baugebiete im beschleunigten Verfahren auszuweisen. Diese Regelung war eigentlich für Gemeinden mit hohem Siedlungs- und Wohnungsdruck, insbesondere im Zuge der Flüchtlingskrise gedacht. Überwiegend wurden aber Baugebiete im Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg und Sigmaringen ausgewiesen, alles ländliche Gebiete ohne Wohnungsnot, in denen nun Einfamilienhäuser entstehen, mit allen Negativ-Folgen der Flächenversiegelung: Verlust von fruchtbarem Ackerboden, Gefährdung des Grundwassers, Verlust von Versickerungsflächen bei Starkregen, Erhitzung des Kleinklimas, Zerschneidung der Landschaft, Verlust von Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Ganz aktuell haben wir die Folgen von Starkregen anhand der Hochwasserkatastrophen deutlich zu spüren bekommen. Der Flächenverbrauch muss laut BUND und NABU drastisch sinken.
Durch Bebauungspläne sind auch artenreiche Lebensräume wie bspw. Streuobstwiesen betroffen. Viele dieser Biodiversität-Hotspots sind in den vergangenen Jahrzehnten bereits durch Bebauung zerstört worden. Seit Mitte 2020 gibt es ein neues Gesetz, das Streuobstwiesen besser schützen soll. Doch die Gemeinden weisen immer noch neue Baugebiete auf solchen Flächen aus. BUND und NABU setzen sich für die Erhaltung dieses wichtigen Kulturguts und Lebensraums für seltene Tiere und Pflanzen ein.
Gast: Jana Slave, Sabine Brandt
Moderation: Friedrich Hog