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BGH: Metall auf Metall II (Kraftwerk vs. Setlur / Pelham / Haas)

BGH-Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 182/11 - Leitsätze:

1. § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I).

2. Sinn und Zweck von § 24 Abs. 1 UrhG ist es, Freiraum für eine schöpferische Auseinandersetzung mit bestehenden Werken zu schaffen und damit eine kulturelle Fortentwicklung zu ermöglichen. Dem liefe es zuwieder, wenn zwar der Urheber eine freie Benutzung seines Werkes hinnehmen müsste, der Tonträgerhersteller aber eine freie Benutzung des das Werk enthaltenden Tonträgers verhindern könnte. Muss selbst der Urheber eine Beschränkung seines Urheberrechts hinnehmen, ist auch dem Tonträgerhersteller eine Einschränkung seines Leistungsschutzrechts zuzumuten (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I, mwN). Aus dem Sinn und Zweck von § 24 Abs. 1 UrhG ergibt sich indes nicht nur der Grund sondern auch die Grenze für eine entsprechende Anwendung. Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, imstande, diese selbst herzustellen, stehen die Rechte des Tonträgerherstellers einer Fortentwicklung des Kulturschaffens nicht im Wege. In diesem Fall gibt es für einen Eingriff in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I).

3. Schutzgegenstand von § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist nicht der Tonträger oder die Tonfolge selbst, sondern die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I).

4. Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).

5. Nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist es nicht geboten, der Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG bei durch das Sampling von Tonfolgen geschaffenen Kunstwerken zu einem weiteren Anwendungsbereich zu verhelfen als bei nichtkünstlerischen Musikwerken. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantiert die Freiheit der Betätigung im Kunstbereich umfassend. Dabei ist die Kunstfreiheit zwar vorbehaltslos, aber nicht schrankenlos gewährleistet. Die Schranken ergeben sich insowiet aus den Grundrechten anderer Rechtsträger wie der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, die den Schutz des geistigen Eigentums und auch des Leistungsschutzrechts des Tonträgerherstellers (§ 85 Abs. 1 UrhG) umfasst. Soweit auch das Eigentum nicht schrankenlos gewährleistet ist, gebietet es sich im Rahmen einer entsprechenden Interessenabwägung aber auch bei einer kunstspezifischen Betrachtung nicht, dass Musikproduzenten sich bei ihrem künstlerischen Schaffen die durch § 85 Abs. 1 UrhG geschützte wirtschaftliche (organisatorische-unternehmerische) Leistung des Tonträgerherstellers ohne deren Einwilligung und damit ohne Vergütung zu eigen machen dürfen, wenn es ihnen möglich ist, die begehrte Tonfolge ohne Eingriff in deren Rechte selbst herzustellen. In diesem Fall ist einerseits keine unangemessene Behinderung der kulturellen Fortentwicklung zu befürchten. Zum anderen lässt sich der Kunstfreiheit kein Schutz des künstlerischen Schaffens zu denkbar günstigsten wirtschaftlichen Konditionen auf Kosten unternehmerischer Leistungen Dritter entnehmen.

Der Volltext steht hier: http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2013-Dok-025.pdf

Coming Up Soon | 04.05.2013 | Springbreak

Liebhaber von Underground Dance Music!

In dieser Ausgabe begrüssen wir den Wonnemonat Mai und laden ein, unsere Interpretation von „Springbreak“ zu erleben (--> Dancy sexy Club).

Was für Euch bedeutet: Flotte 120 Minuten House Music vom Feinsten. Vocal House schichten wir mit Deep & Groovy Beats. Funky House trifft auf Melancholie.
Wie das bei 124 BPM non-stop groovt, hört ihr ab Mitternacht. Die Playlist zur Tanzveranstaltung erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de. Wir hören uns dann im Dancy Sexy Club. Wir empfehlen stabiles Schuhwerk.

Herzlichst!

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 06.04.2013 | Schwarzmalerei

Liebhaber von Underground Dance Music!

In der kommenden Ausgabe frönen wir ausgiebig der Schwarzmalerei. Musikalisch gesehen, malen wir Euch für 120 Minuten ein Bild aus Schwarz. Zunächst 20 Minuten Mondmission, gefolgt von 100 Minuten Deep & Groovy House Tunes. Für die Stärke des Pinselstrichs haben wir 120 BPM gewählt. Wie geschaffen für unsere Pforte ins Schwarze. Die wir für Euch öffnen - in der Nacht von Freitag auf Samstag, ab Mitternacht. Tretet ein und erlebt, daß dunkel schön ist. Die Playlist zur Show erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de. Hell, yeah.

Herzlichst!

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Bild: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 09.02.2013 | Kirschmondfahrt

Liebhaber von Underground Dance Music!

In der Nacht von Freitag auf Samstag fahren wir dorthin, wo der Kirschmond wohnt. Obwohl dies ausdrücklich keine Sendung aus der Edition „Faschixx“ ist. Ganz im Gegenteil. Dennoch wird ein Prinz auftreten, der anbietet, Euch für 120 Minuten in seinen Bann zu ziehen. Mit Untergrundtanzmusik. Deep & Groovy. Mit Tiefe, Seele und Zappelphilip. 125 BPM. Stereo. Die Playlist erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de. Folgt uns zum Kirschmond. Ab Mitternacht. Die Fahrt lohnt sich.

Hell, yeah!
(Herzlichst!)

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 12.01.2013 | Geschmeidige 13

Liebhaber von Underground Dance Music!

Ab Mitternacht machen wir so weiter, wie wir aufgehört haben: Mit geschmeidiger Untergrundtanzmusik. Mit Tiefe, Seele und Substanz. Bei 126 BPM. In Stereo. Die Playlist dazu erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de. Denn es geht auch anders: Geschmeidige 13.

Herzlichst!

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 15.12.2012 | Ruhe!

Liebhaber von Underground Dance Music!

Ab Mitternacht begleichen wir Spielschulden.
Und zwar mit Gefühl, Tiefe und Beat.
Aber nicht nur deshalb bitten wir um Ruhe.
(klingellingelling)

Herzlichst!

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2012

Coming Up Soon | 22.09.2012 | Dubfire Warmup (extended)

Liebhaber von Underground Dance Music!

Die kommende Ausgabe dreht sich zwar weiterhin ums Elrow, aber anders als gedacht. Freut Euch auf ein breites Spektrum von Club House Music: Funky, Techy, Deeeeep & bassoptimiert. Und auch sonst haben wir Neuerungen. Denn Dinge ändern sich. Mehr erfahrt ihr gleich ab Mitternacht.

Herzlichst!

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2012

Coming Up Soon | 08.09.2012 | Eins, Zwei und Drei

Liebhaber von Underground Dance Music!

Mitternacht steht bald vor der Tür - und auf der Uhr. Unsere kommende Ausgabe in Stichworten:

1) Synthiegruß: Von Suicide Elektro bis 122 BPM besticht der Exil-Iraner Amirali im Jay-Jay Johanson Contest.
2) Schichtenkuß: Gib Pole Folder 11 Minuten und fünf Tracks …. –
3) Clubgenuß: Wir bereiten Euch vor auf „elrow“! Ende August haben dort Dubfire & Carlo Lio für 6 Stunden getilt. Was auch das Thema der nächsten Sendung (22. September) sein wird. Darauf wollen und werden wir bassoptimiert Eingrooven. Eventuell Kopfhörer bereithalten.

Die Playlist erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de. Wir hören uns Mitternacht. Hell, yeah!

Herzlichst!

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Sendezeit

Samstags 0.00 – 2.00 Uhr 4wöchig, nächste Sendung am 14.06.2025

Sendet seit

29. Juni 2010

Redaktion

Jörg Graßdorf

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