13.12.2019 | 12:51 | dominic
Die Waffe selbst muss verschwinden
Am 30. Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsauschuss die “allgemeine Bemerkung Nr.36” zu dem Recht auf Leben. In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könne sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen. Doch darf eine Nation einfach Atomwaffen besitzen? Muss dieses Land dann mit Sanktionen rechen? Dr. Manfred Mohr, Vorstand von IALANA im Gespräch. Bild: Pexels.