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Freiburg: AfD-Mitglied will RDL-Berichterstattung verbieten

Unsere Kollegen vom Freien Radio Dreyeckland in Freiburg veröffentlichten jüngst den folgend zitierten Artikel:

AfD-Mitglied Oliver Koth will RDL-Berichterstattung verbieten

Mündliche Anhörung am Dienstag 05.07.2016 im Landgericht Freiburg

Am kommenden Dienstag kommt es im Landgericht Freiburg (10 Uhr, Saal 5) zu einer mündlichen Anhörung in dem Verfahren zwischen Oliver Kloth und Radio Dreyeckland. Kloth klagt unter anderem gegen Radio Dreyeckland, weil er in einem Bericht von RDL als „'rassistischer' Anwaltsredner“ bezeichnet worden ist.

Oliver Kloth, Mitglied des Vorstandes der KV Breisgau-Hochschwarzwald (!)der AfD hatte am 01.06.2016 auf einer Infoveranstaltung der Stadt Freiburg eine Rede gehalten, die Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach später in der BZ als 'in unerträglicher Weise gehetzt' bezeichnete. In der Rede werden Flüchtlinge pauschal diffamiert, u.a. als 'Glücksritter' verunglimpft, die u.a. das deutsche Sozialsystem ausnutzen wollen und u.a. 'Raubüberfälle' und 'Attacken gegen Frauen, Attacken gegen Männer' begehen würden. Diese Tirade gipfelte in der hetzerischen Aufforderung 'Wann fangen Sie an auf die Barrikaden zu gehen?' Schließlich wurde ihm von der Versammlungsleitung das Mikrofon entzogen.

Besonders pikant: Kloth, der auf der Veranstaltung seinen Namen nicht nennen wollte, ist praktizierender Rechtsanwalt: In Rekurs auf seine persönlichen Anwalts-Erfahrungen deklamierte er, er hätte 'noch nie in diesen 20 Jahren jemanden getroffen, der tatsächlich die Gründe, die er im Asylverfahren angegeben hat, auch tatsächlich erlebt hat'. Dies kann wohl auch als schwerwiegender Bruch des Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant aufgefasst werden.

RDL ergänzte am 04.06.16 seinen Veranstaltungsbericht vom 2.6.16 und griff dabei einen Bericht der 'autonomen Demosanis' auf, die ihn als Oliver Kloth geoutet hatten, der als Beisitzer im AfD-Vorstand des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald fungiert.

Radio Dreyeckland wird auf dem Recht in der politischen Berichterstattung bestehen, rassistisch argumentierende Personen als Rassisten zu bezeichnen.

(Quelle: RDL)