Familiennachzug verboten?
Die Sendung Plattform vom 23.11.2016 um 16 Uhr:
Der Flüchtlingsrat Ulm sieht für einen von einem eigenen Mitglied und von der Flüchtlingssozialarbeit intensiv unterstützten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtling“ aus Syrien nur noch den Weg an die Öffentlichkeit als Chance, für ihn doch noch eine gerechte und humanitäre Entscheidung zu erreichen.
Es geht um einen exemplarischen Fall durch von den Behörden verweigerten Familiennachzug zu dem jungen Mann, der nach der Genfer Flüchtlingskonvention humanitären Schutz genießt; deshalb hat seine Familie auch das Recht darauf, nach Deutschland nachzuziehen.
Die Anträge auf Familiennachzug beziehen sich auf die Eltern und weitere vier minderjährige Kinder der Familie. Dem Antrag für die Eltern ist stattgegeben worden; dem für die Kinder nicht. Es scheint gerade in Baden-Württemberg für alle vergleichbaren Fälle vom Innenministerium eine härtere Linie verfolgt zu werden.
Über diesen Fall, die Wirklichkeit des Familiennachzugs von Flüchtlingen und über die politischen und rechtlichen Hintergründe sprechen Ahmed, der betroffene Jugendliche, der Rechtsanwalt Christoph Käss und Peter Oesterle, Ahmeds Pate, in der Plattform. Moderiert wird die Sendung von Friedrich Hog.