Menschenrechte in Tibet
Die Persönlichkeitsrechte garantieren das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Sie umfassen außerdem den Schutz vor Folter, vor willkürlicher Festnahme und vor willkürlichen Eingriffen ins Privatleben. Die Freiheitsrechte geben jedem Menschen das Recht sich frei zu bewegen, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Die Menschenrechtslage in Tibet ist seit langem äußerst beunruhigend, da selbst die grundlegenden Menschenrechte der Tibeterinnen und Tibeter nicht geachtet werden. Insbesondere seit den Aufständen im März 2008 hat sich die Situation noch verschärft.
Zu Gast in der Plattform bei Brita Emmermacher sind Sonja Putz und Bernd During von der Regionalgruppe Ulm/Neu-Ulm der Tibet Initiative Deutschland.