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Urteil

Klimaschutz ist Freiheitsschutz und hat Verfassungsrang

Foto von Markus Spiske von Pexels

Nach über zwei Jahren streiken, gilt es nun schwarz auf weiß: Klimaschutz ist Freiheitsschutz und hat Verfassungsrang. Das hat das Karlsruher Verfassungsgericht am 29.04.21 entschieden. An diesem Beschluss kommt nun keine Partei und keine Regierung mehr vorbei. 
Doch für Fridays for Future ist klar: Auch hier werden die Regierungsparteien wieder versuchen, so gut wie möglich zu schummeln, um sich nicht mit der fossilen Lobby anzulegen und die Bevölkerung mit weiteren leeren Versprechen hinzuhalten. Bestärkt durch dieses Urteil will die FFF-Bewegung am 07.05. 21, zwei Tage vor dem SPD-Parteitag in ganz Deutschland auf die Straße gehen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verliehen

Urteilsverkündung Tag X

Nach mehr als fünf Jahren gibt es endlich ein Ende im NSU-Prozess: Beate Zschäpe (43) wird des zehnfachen Mordes für schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht München verurteilt sie zu lebenslanger Haft und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Das Strafmaß ist noch offen.Um 9:55 Uhr verkündet Richter Manfred Götzl (64) die Entscheidung - daraufhin gab es einen kurzen Applaus im Gerichtssaal.Zschäpe reagiert eiskalt: Sie nimmt das Urteil ohne Regung auf und hält ihre gefalteten Hände still auf dem Tisch. Es gibt zwar keinen Beweis dafür, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage schreibt Zschäpe aber zu das sie eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios spielt. Argumentiert wird so: “Sie hat alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt”. Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit dem Urteil. Die Sicherheitsverwahrung von Zschäpe wurde vom Gericht verzichtet.

Die Mitangeklagten wurden ebenfalls verurteilt.

Für Carsten S. wurde eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängtDas Oberlandesgericht München sprach S. der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig, verurteilte ihn aber nach Jugendstrafrecht, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem NSU die Ceska-Pistole übergeben zu haben, mit der die Rechtsterroristen später neun Menschen töteten.

André E. ist nicht des versuchten Mordes schuldig. Der Mitangeklagte wurde nicht im Interesse der Bundesanwaltschaft angeklagt. Das OLG verurteilte den 38-Jährigen lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung für zweieinhalb Jahre haft.

Holger G. unterstütze die NSU und wird aufgrund der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und für drei Jahre Gefängnis verurteilt.

Ralf Wohlleben wurde zu zehn Jahre Haft verurteilt. Er soll der NSU Waffen beschafft haben und zur Beihilfe zum Mord schuldig sein.

Informationen zum NSU-Prozess

Nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer wird heute das Urteil im NSU-Prozess fallen. Vermutlich wird Richter Götzl hart urteilen. Und das wird vermutlich das volle Strafmaß für Beate Zschäpe sein: Lebenslängliche Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. So fordert es zumindest die Staatsanwaltschaft. Geklärt sind die Hintergründe der rassistischen Terroranschläge des sog. Nationalsozialistischen Untergrundes damit allerdings keineswegs.

Zwei Dinge oder mehr hat der NSU-Prozess bisher nicht aufgeklärt. Zum einen die Rolle, die der Staatsschutz dabei möglicherweise gespielt hat. Die Obfrau Martina Renner des NSU-Untersuchungsausschusses im Landtag von Thüringen stellte etwa fest, dass Akten des Verfassungsschutzes die zur Aufklärung dienen könnten, geschwärzt waren oder unter Verschluss bleiben. Zum anderen die systematische Bemäntelung merkwürdiger Zufälle – etwa den bis heute nicht aufgeklärten Polizist*innenmord in Heilbronn –, die auf einen solchen Zusammenhang deutet. Das lege, so etwa die Süddeutsche, ein merkliches Versagen der bundesdeutschen Justiz nahe.

Außerdem ist es Beate Zschäpe erfolgreich geglückt, ein mögliches neonazistisches Terrorumfeld (von dem höchstwahrscheinlich auszugehen ist) und konkrete weitere Mittäter des NSU – die es sehr wahrscheinlich gab und die vermutlich auch weiterhin ihr Unwesen treiben – aus dem Prozess herauszuhalten. Dafür wird sie wohl ihr nächstes und auch übernächstes Leben im Knast verbringen.

Eine Gerechtigkeit für die Nebenkläger, die Angehörigen, ist damit aber nicht gegeben. Ein fast bis ins Unendliche verlängerter Prozess, trotz erdrückender Indizienbeweise, und spitzfindige bis unverschämte juristisch verbrämte Ausfluchten der Verteidigung, fühlen sich jedenfalls nicht nach Gerechtigkeit an. Allerdings ist trotzdem noch kein Ende des "Prozesses" in Sicht, denn die strafrechtliche Aufarbeitung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" könnte nach dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München dennoch weitergehen. Der Generalbundesanwalt führt seit Jahren Ermittlungsverfahren gegen neun weitere Beschuldigte.

Die Freien Radios berichteten regelmäßig über den NSU-Prozess und die NSU-Untersuchungsausschüsse in den Bundesländern.

Wer sich intensiver mit dem NSU-Prozess befassen mag, dem/der sei die Seite von NSU-Watch und insbesondere deren Podcast empfohlen. 

Aktuelle News über den Prozess vom Radio Bermudafunk.

 

 

Live-Übertragung am Tag X

Tag X Übertragung

Heute am 11. Juli übertragen wir von 07-22 Uhr die Verkündung des Urteils im NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht . 

Für die Berichterstattung am 11. Juli anlässlich der Verkündung des Urteils im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht haben wir uns als Aktive mehrerer freier Radios zu einer überregionalen Redaktion zusammengetan. Wir wollen diesen Tag nutzen, um erneut auf die Dimension der Taten des NSU hinzuweisen. Dabei wollen wir der These der Staatsanwaltschaft – dass es sich beim NSU schlicht um ein Terror-Trio gehandelt habe – eine andere Sichtweise entgegensetzen. Die Taten des NSU wären ohne ein breites UnterstützerInnen-Netzwerk nicht möglich gewesen. Gleichzeitig ist dieses Netzwerk aus dem Verfassungsschutz heraus gefördert und geschützt worden, der darüber hinaus die Aufklärung über dieses Netzwerk im Nachhinein massiv behinderte. Die Taten des NSU sind schließlich eingebettet in eine gesellschaftliche Stimmung, die entweder selbst rassistisch oder diesem Rassismus gegenüber gleichgültig ist.

 

Am 11. Juli dieses Thema in den freien Radios zu platzieren heißt für uns: Eine klare antifaschistische Haltung zu zeigen, die Perspektiven der Opfer und Hinterbliebenen zu stärken und publik zu machen, staatliche Verstrickungen zu skandalisieren, institutionellen Rassismus und rassistische Stimmungsmache anzugreifen. Dies bedeutet auch: Die Urteilsverkündung darf nicht das Ende der Auseinandersetzung sein – die Taten des NSU und ihre Dimension sind noch lange nicht aufgearbeitet. Überhaupt kann diese Auseinandersetzung nicht enden, so lange Rassismus und Chauvinismus Teil der Gesellschaft sind und ähnliche Taten weiterhin möglich machen oder begünstigen.

 

Die Berichterstattung am 11. Juli organisieren wir als freie Radios, die im Bundesverband der Freien Radios (BFR) assoziiert sind. Als solche wollen wir aktiv am Abbau von Diskriminierungen arbeiten und stellen dieser das Modell der konkurrenzfreien, solidarischen Assoziation entgegen.

 

Das überredaktionelle Programm aus München wird von vielen freien Radios aus der BRD und Österreich gesendet.
Mit dabei sind:

 

Kein Schlussstrich heißt für uns: Dass die Aufmerksamkeit und Berichterstattung über den NSU-Komplex in den Freien Radios auch nach dem Ende des Münchner NSU-Prozess nicht enden wird.

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