Seit dem 01. Juni 2022 hat der unabhängige Lokalsender Radio free FM aus Ulm den Status als sogenanntes Public Value-Angebot – ein Medienangebot mit besonderem Wert für die Meinungs- und Angebotsvielfalt. Damit trägt der Sender für die nächsten drei Jahre ein Qualitätssiegel für lokalen Journalismus, das von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) als zuständigem Organ der Medienanstalten vergeben wird. Radio free FM gilt demnach als journalistisch äußerst wertvoll, da es den gesellschaftlichen Dialog fördert und verschiedene Menschen mit unterschiedlichsten Perspektiven zu Wort kommen lässt. Kommerzielle und nicht-kommerzielle Lokalradios sind ein wichtiger Bestandteil der Hörfunklandschaft. Die Landesmedienanstalten, in Form einer Prüfgruppe der ZAK, vergibt deshalb den sogenannten Public Value-Status an Sender, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Öffentlich-rechtliche Angebote erhalten diesen grundsätzlich, private und freie Radiosender müssen hingegen ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Um als Public Value-Angebot eingestuft zu werden, müssen deshalb folgende Kriterien den Vorgaben entsprechend erfüllt werden: zeitlicher Anteil an nachrichtlicher Berichterstattung über politisches und zeitgeschichtliches Geschehen, zeitlicher Anteil an regionalen und lokalen Informationen, das Verhältnis zwischen eigen- und fremdproduzierten Inhalten, der Anteil an barrierefreien Angeboten, das Verhältnis zwischen ausgebildeten und auszubildenden Mitarbeitenden, die an der Programmerstellung beteiligt sind, die Quote europäischer Werke und der Anteil an Angeboten für junge Zielgruppen.
Private Anbieter konnten hierzu bis zum 30. September 2021 einen Antrag stellen. Am 1. Juni 2022 wurden schließlich die positiven Bescheide versandt, darunter auch der an Radio free FM. Verfahrensführend bei der Vergabe ist die Landesanstalt für Medien NRW. Der Sender hat für die nächsten drei Jahre Public Value-Status und wird in eine Liste im Onlineauftritt der Landesmedienanstalten veröffentlicht.
Radio free FM muss von nun an spezielle Regelungen erfüllen. Denn laut aktuellem Medienstaatsvertrag müssen Angebote mit Public Value zukünftig auf Benutzeroberflächen wie Smart TVs oder Smart Speaker leicht auffindbar sein. Der Hintergrund dafür ist die stetig wachsende Angebotsvielfalt, in der es journalistisch aufbereitete Inhalte zunehmend schwerer haben, sich von anderen abzuheben. Die leichte Auffindbarkeit soll zum einen die Sicherung der Meinungs- und Angebotsvielfalt für die Gesellschaft gewährleisten. Zum anderen wird dadurch die Verbreitung von Desinformationen und Fake News bekämpft.