Gegen Stumpfsinn
und Langeweile

aus dem Äther.

Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist Teil des Arbeitsschutzes und seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, d.h. eine stetige Optimierung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfeldes. Was ursprünglich der Frühverrentung / dem hohen Anstieg der krankheitsbedingten Fehlzeiten (aufgrund psychischer Erkrankungen) entgegenwirken sollte, ist heute ein hervorragendes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Fachkräftesicherung.

Heute zu Gast ist Elisabeth Namiri, Fach-Mediatorin Wirtschaft und Expertin auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

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