Klimaschutz ist Freiheitsschutz und hat Verfassungsrang
Nach über zwei Jahren streiken, gilt es nun schwarz auf weiß: Klimaschutz ist Freiheitsschutz und hat Verfassungsrang. Das hat das Karlsruher Verfassungsgericht am 29.04.21 entschieden. An diesem Beschluss kommt nun keine Partei und keine Regierung mehr vorbei.